Keine Reduktion der Parkplätze bei Hornbach in Affoltern

Hornbach kann in Affoltern die von der Gemeinde bewilligten 428 Parkplätze realisieren. Das Baurekursgericht hat einen Rekurs der VCS-Sektion Zürich abgelehnt. Die sogenannte «Wegleitung» des Kantons sei keine amtliche Expertise, die Gemeinde deshalb in ihrem Entscheid frei. Der VCS zieht das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter.

Gemäss Baurekursgericht dürfen auf dem Hornbach-Areal 428 Parkplätze realisiert werden. Weil der VCS das Urteil weiterzieht und andere Rekurse noch hängig sind, bleibt die Industriebrache einstweilen bestehen. (Bild Werner Schneiter)
Gemäss Baurekursgericht dürfen auf dem Hornbach-Areal 428 Parkplätze realisiert werden. Weil der VCS das Urteil weiterzieht und andere Rekurse noch hängig sind, bleibt die Industriebrache einstweilen bestehen. (Bild Werner Schneiter)

An der Obfelderstrasse 35 bis 37 plant Hornbach einen Bau- und Gartenmarkt mit insgesamt 13000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Ende Januar 2013 hat er dazu die Baubewilligung der Gemeinde erhalten. Diese sieht insgesamt 428 Parkplätze vor, die bewirtschaftet werden müssen – auch jene für das Personal.

Die VCS-Sektion Zürich hat gegen die Baubewilligung rekurriert, namentlich, weil sie in der bewilligten Parkplatzzahl «einen eklatanten Verstoss gegen die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde» zu erkennen glaubt. Diese BZO stütze sich auf eine sogenannte «Wegleitung» des Kantons aus dem Jahr 1997. Diese sei für alle überkommunalen Projekte massgebend, auch für Einkaufszentren. Umwelt- und Verkehrsbelastungen liessen sich nur mit jenen Berechnungen in Grenzen halten, die auf dieser «Wegleitung» basierten, argumentierte der VCS und brachte seine Berechnungen ein: 219 Kundenparkplätze und 43 für die Mitarbeitenden – statt der vonder Gemeinde bewilligten Gesamtzahlvon 428.

In der vorliegenden Baubewilligung erachtete die Gemeinde Affoltern die «Wegleitung» als nicht zweckmässig und spricht von einer «Güterabwägung». Zugunsten einer leistungsfähigen Ausfahrdosierung habe man von einer beschränkten Anzahl Parkplätze abgesehen – und deren 428 bewilligt, um Staus auf der Zufahrtsstrasse zu verhindern. Aus diesem Grund hat Affoltern auch eine Dosieranlage in die Baubewilligung «gepackt». Damit können pro Stunde eine bestimmte Anzahl Autos aus dem Hornbach-Areal ausfahren. Gegen diese Auflage hat Hornbach die Baubewilligung ebenfalls angefochten.

«Wegleitung» – keine amtlicheExpertise

Nun hat das Baurekursgericht gegen den VCS entschieden und stütztdie Baubewilligung der GemeindeAffoltern, wie VCS-Co-Geschäftsführer Markus Knauss gegenüber dem «Anzeiger» bestätigt hat. Ein Kernpunkt des Entscheids: Die «Wegleitung» der Fachämter der Zürcher Baudirektion ist keine amtliche Expertise. Deshalb sind die Gemeinden frei bei der Festsetzung der Anzahl Parkplätze – ohne Obergrenze. «Wir können diese Begründung nicht nachvollziehen und werden das Urteil des Baurekursgerichts vom Verwaltungsgericht prüfen lassen», sagte Markus Knauss.

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