Die Wettswiler Sozialbehörden jahrelang betrogen

Ein Schweizer Sozialhilfeempfänger hat die Gemeinde Wettswil mit gefälschten Einzahlungsscheinen über seine Wohnungsmieten um rund 31000 Franken betrogen. Auch vor Obergericht machte der Senior vergebens einen Irrtum geltend und kassierte neben einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Franken eine Busse von 300 Franken.

Der heute 65-jährige Beschuldigte war am letzten Freitag ohne Verteidigung am Obergericht erschienen und hielt ein Plädoyer in eigener Sache. Dabei zog er über die seines Erachtens böswillige Sozialbehörde her und wetterte über «Sozialhilfe-Versklavung» sowie «Sozi-Knebelung». Er sei unschuldig und einem Irrtum erlegen, machte der Mann mit einem grossen weissen Bart und einem roten T-Shirt geltend. Es herrschte kurz vor Ostern Samichlaus-Stimmung. Anders sah es die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Sie berichtete über eine langandauernde Betrugsserie, die der langjährige Fürsorgebezüger bereits im Februar 2002 ausheckt haben soll.

Kleinvieh macht auch Mist

Der Dreh war einfach und blieb laut Anklage fast ein Jahrzehnt unentdeckt. So erhielt der Beschuldigte als angehöriger Mieter einer Baugenossenschaft aus einem Solidaritätsfond einen monatlichen Mietabzug von 300 Franken. Was er gemäss Staatanwalt dem Sozialamt gegenüber nicht nur verschwieg, sondern auch jeden Monat mit einem von ihm gefälschten Einzahlungsschein untermauerte. So übernahm die Fürsorge jedes Mal eine vermeintliche Wohnungsmiete von 1281 Franken. Womit der Beschuldigte alle vier Wochen um 300 Franken bereichert wurde. Die Deliktssumme erschien auf den ersten Blick eher gering. Allerdings macht Kleinvieh auch Mist. Da der Beschuldigte bis zum Sommer 2011 nicht weniger als 97 frisierte Rechnungen einreichte, betrug der gesamte und ansehnliche Deliktsbetrag rund 31000 Franken. In einem Fall unterschlug er sogar eine von der Vermieterin ganz übernommene Monatszahlung und einen Weihnachtszuschuss von weiteren 1000 Franken.

Schon in Affoltern verurteilt

Schon im letzten Oktober wurde der frühere Konstruktionsschlosser vom Bezirksgericht Affoltern wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie unrechtmässiger Erwirkung von Leistungen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Franken sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Zudem sollte er sämtliche Verfahrenskosten von 2900 Franken tragen. Ein Schock für den bisher nicht vorbestraften Schweizer, der sogleich Berufung einlegte.

Auch vor Obergericht stellte er aus tiefer Überzeugung die Behauptung auf, dass die Sozialbehörde vom Solidaritätsfond gewusst habe. Allerdings konnte er nicht erklären, warum er dann die Einzahlungsscheine regelmässig gefälscht hatte. Ein Irrtum konnte kaum einleuchten.

Strafe deutlich gesenkt

Auch für das Obergericht lag der Betrug klar auf der Hand. Es gebe keine Hinweise dafür, wonach die Sozialbehörde vom Solidaritätsfond und damit vom Abzug der 300 Franken etwas gewusst habe, sagte der Gerichtsvorsitzende Daniel Bussmann. Die Oberrichter nahmen zur Kenntnis, dass der Beschuldigte harsche Kritik am Sozialhilfe-System geübt hatte, machte aber auch klar, dass es nicht seine Sache sei, sich zu politischen Fragen zu äussern.

Immerhin kamen die Oberrichter des Zürcher Obergerichts mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Franken sowie 300 Franken Busse zu einer deutlichen Strafsenkung. In erster Linie wegen des fortgeschrittenen Alters sowie der sehr langen Vorstra-fenlosigkeit des Beschuldigten.

Dieser hinterliess nach dem Urteil nicht den Eindruck eines Unterlegenen und spielte offen mit dem Gedanken, den umstrittenen Fall auch auf eigene Faust an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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