Aeugst: Bezirksgericht erkennt auf Mord und Raub

Haben die Verletzungen, die das Opfer beim Überfall erlitten hat, zum späteren Tod des Rentners geführt? Das Bezirksgericht sieht dies als erwiesen an.

Das Bezirksgericht Affoltern hat am Freitag zwei der drei angeklagten Täter, die im Juli 2012 in Aeugst einen 85-jährigen Rentner zu Hause überfallen und diesen dabei mit Tritten sowie Schlägen mit einer Bierflasche auf den Kopf schwer misshandelt haben, des Mordes und Raubes schuldig gesprochen. Das verhängte Strafmass für beide liegt bei 13 Jahren Freiheitsstrafe.

Der dritte Angeklagte wird vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Bei ihm erkennt das Gericht auf leichten Raub, weil es als glaubwürdig erachtet, dass dieser keine brutale physische Gewalt angewendet habe; er wird mit einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten bestraft. Die Staatsanwaltschaft hat im Falle des Urteils gegen den dritten Angeklagten noch im Gerichtssaal Berufung eingelegt.

Das Bezirksgericht Affoltern bejaht auf Grund des rechtsmedizinischen Gutachtens die Frage, ob die Verletzungen, die das Opfer beim Überfall erlitten hat, im kausalen Zusammenhang mit dem späteren Tod des Rentners stehen. Die Schläge und Tritte werden als besonders grausam, brachial und brutal gewürdigt. Es sei grenzwertig, menschenverachtend und sinnlos Gewalt angewendet worden.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (kb.)

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