Vereins-Konti geplündert – Geld dank Erbschaft zurückbezahlt

Innert viereinhalb Jahren hat der damalige Kassier des Musikvereins Mettmenstetten gut 86 000 Franken von Vereins-Konti abgehoben und für private Zwecke gebraucht. Dass er sich reuig zeigte und das Geld zurückbezahlte, wirkte sich strafmindernd aus.

Wofür er denn das Geld ausgegeben habe, fragte Richterin Martina Schellenberg. «Für die Familie, für den Lebensunterhalt, auch für Ferien und zur Rückzahlung von Schulden», antwortete der 49-jährige Mann, der in einer Bank arbeitet, nicht vorbestraft ist und nicht mehr im Säuliamt wohnt. Das habe im Moment eine Entlastung bewirkt, er sei sich der Folgen seines Tuns anfänglich nicht bewusst gewesen; das Geld habe er sich auf einfache Weise beschaffen können, fügt er bei.

141 Bargeldbezüge

So hat er zwischen Mai 2009 und Dezember 2013 141 Mal von drei Konti an Bancomaten insgesamt 86 300 Franken abgehoben, im Einzelfall zwischen 20 und 3000 Franken. Knapp 11 000 Franken hat er zwischen 2009 und 2012 wieder zurückgezahlt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, es müsse ihm von Anfang an klar gewesen sein, dass er aufgrund seiner desolaten finanziellen Situation das Geld niemals vollständig zurückzahlen kann. Um seine unrechtmässigen Geldbezüge gegenüber den Revisoren, des Vereinsvorstandes und der Mitglieder zu kaschieren, erstellte der Mann jeweils falsche Bilanzen und Erfolgsrechnungen.

Zur Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung gesellt sich auch mehrfacher Pfändungsbetrug. Der Mann machte gegenüber dem Betreibungsamt falsche Angaben zur Lohnpfändung. So wären 19 000 Franken pfändbar gewesen, tatsächlich hat er dann nur 4600 Franken abgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten, dies bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren – und 1000 Franken Busse.

Reue, Einsicht und Rückzahlung

Das Bezirksgericht blieb unter diesem Strafmass und verurteilte den Mann zu zehn Monaten – ebenfalls mit zweijähriger Probezeit und 1000 Franken Busse. Die Richterin stützte sich in ihrer Urteilsbegründung auf zwei Punkte. Die Tatkomponente: Es waren über 140 Bargeldbezüge und eine Deliktsumme von mehr als 86 000 Franken. Sie sprach in diesem Zusammenhang von Vertrauensmissbrauch und von einem nicht ganz leichten Vergehen. Gleichwohl ortet sie keine hohe kriminelle Energie.

Bei der Täterkomponente gewichtet sie das Verhalten des Angeklagten nach seiner Tat. Er habe bereits in der Untersuchung alles zugegeben, sei kooperativ gewesen, habe Reue und Einsicht gezeigt. Und Taten folgen lassen, indem er das Geld vollauf zurückgezahlt habe, was dank einer Erbschaft möglich geworden ist. «Wir gehen hier von einem einmaligen Ausrutscher aus», schob die Richterin nach. Dem Musikverein Mettmenstetten ist letztlich kein Schaden entstanden.

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