Hanf-Plantage mit Samurai- Schwert verteidigt: Gefängnis

Zürcher Obergericht: Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung

Es war im Januar 2012, als der heute 45-jährige Beschuldigte in Ebertswil wohnte und in einer Scheune eine Indoor-Hanfplantage betrieb. Zur Überwachung der Anlage setzte er ein Baby-Phone ein – mit Erfolg. In der Nacht auf den 7. Januar drangen zwei junge Luzerner in die Scheune ein, mit dem Ziel diverse Hanfstauden abzuschneiden und zu stehlen. Da die beiden Einbrecher Geräusche verursachten, wachte der Beschuldigte auf und begab sich zur Scheune. Nicht nur in Begleitung eines Kollegen, sondern auch mit einem geschärften Samurai-Schwert.

Samurai-Schwert gegen Pfefferspray

Fest steht, dass der Schwertbesitzer und sein Komplize auf die beiden Cousins losgingen. Es kam zu einem Gerangel, wobei einer der Einbrecher gegen den Besitzer einen Pfefferspray einsetzte. Dieser schlug mit dem Schwert zurück und brachte dem Luzerner diverse Schnittverletzungen an Bauch und Brust bei. Im weiteren Verlauf beim Kampf um Hanf fügte der Beschuldigte seinem Gegner einen erheblichen Schnitt im Halsbereich zu. Dieser konnte sich bald darauf zusammen mit seinem Vetter stark blutend vom Tatort absetzen. Die Luzerner wurden kurz darauf von der Polizei aufgefunden.

Sechs Jahre Knast gefordert

Am Dienstag musste sich der Betreiber der Hanfplantage über drei Jahre nach dem Vorfall vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der Familienvater, der sich heute als Bauarbeiter durchschlägt, machte, wie sein Verteidiger, der umfassende Freisprüche von den Hauptvorwürfen verlangte, berechtigte Notwehr gegen bewaffnete Einbrecher geltend. Anders sah es der zuständige Staatsanwalt, der wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren forderte.

Schuldspruch bestätigt, Strafe erhöht

Bei der rechtlichen Würdigung schlug das Obergericht den Mittelweg ein und folgte dabei einem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Affoltern. Dieses hatte den Schwertbesitzer bereits im Spätsommer 2013 wegen versuchter schwerer Körperverletzung für schuldig befunden. Einen Tötungsvorsatz sahen auch die Oberrichter als nicht erwiesen an. Dafür eine in Kauf genommene massive Körperschädigung. Das Obergericht ging zudem von einem extremen Notwehrexzess des Beschuldigten aus. Was bedeutete, dass er sein grundsätzliches Abwehrrecht massiv überschritten hatte.

Bei der Strafzumessung zeigte sich das Obergericht härter. Während das Landgericht eine gerade noch bedingte Strafe von 24 Monaten festgelegt hatte, setzten die Oberrichter neu 30 Monate teilbedingt fest. Sieben Monate davon soll der Beschuldigte verbüssen. Was bedeutet, dass er doch noch ins Gefängnis muss. Für die Drogendelikte kassierte er eine zusätzliche Busse von 2000 Franken. Er wurde zudem verpflichtet, dem verletzten Geschädigten neben einem noch zu ermittelnden Schadenersatz eine Genugtuung von 2500 Franken zu bezahlen.

 

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