Einwendungen gegen Gestaltungsplan

Der Kampf um die Überbauung der Hausemer Rauchmatt geht in die nächste Runde: Am Dienstag endet die Auflagefrist für den Gestaltungsplan Rauchmatt/Ried. Gegen das Bauvorhaben an der Rifferswilerstrasse in Hausen, das drei Gewerbe- und vier Wohnhäuser vorsieht, regt sich Widerstand aus der Nachbarschaft. Grundbesitzer Jürg Tandler wiederum erhebt schwere Vorwürfe an den vorherigen Gemeinderat.

Die Rauchmatt eingangs Hausen soll überbaut werden. Der private Gestaltungsplan von Grundbesitzer Jürg Tandler liegt noch bis am Dienstag auf dem Hausemer Bausekretariat zur öffentlichen Einsicht auf. (Bild Martin Platter)
Die Rauchmatt eingangs Hausen soll überbaut werden. Der private Gestaltungsplan von Grundbesitzer Jürg Tandler liegt noch bis am Dienstag auf dem Hausemer Bausekretariat zur öffentlichen Einsicht auf. (Bild Martin Platter)

Es sind für Hausemer Verhältnisse grosse, aber zonenkonforme Häuser, die Landbesitzer Jürg Tandler auf seinem 16123 Quadratmeter grossen Grundstück in der Rauchmatt/Ried geplant hat. Der private Gestaltungsplan sieht vor, entlang der Rifferswilerstrasse eingangs Hausen auf der rechten Seite drei Gewerbehäuser mit je einer Baumasse von 10200 Kubikmeter zu erstellen. In zweiter Reihe sollen vier Reihen- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden; jedes mit einer Baumasse von 4500 Kubikmetern.

Dagegen hat sich Widerstand geregt. Eine vorerst in dieser Zeitung noch anonym bleiben wollende Gegnerschaft hat den Gemeinderat gebeten, den eingereichten Zonenplan abzulehnen bzw. zurückzuweisen und von der Bauherrschaft ein Projekt mit geringeren Baudimension einzufordern, da das vorliegende dem Ortsbild abträglich sei. Der Gemeinderat solle zudem zuhanden der Gemeindeversammlung eine Umzonung des Perimeters in eine Zone W2.0 (derzeit WG 3.0) vorlegen. Ausserdem solle die Gemeinde unter den ortsansässigen Gewerbetreibenden eine Bedürfnisanalyse durchführen und die Eigeninteressen der Gemeinde offenlegen, ob auf dem Areal allenfalls ein Werkhof oder Feuerwehrgebäude geplant sei. In den Einwendungen wird zudem der Verdacht geäussert, der Landbesitzer wolle das Projekt nur aus Spekulationsgründen realisieren. Für die Anwohner sei es unzumutbar, dass sich das Bauvorhaben in drei Etappen auf bis zu zehn Jahre erstrecken könnte.

Nicht der erste Gestaltungsplan

Auf Anfrage des «Anzeigers» stellte sich Jürg Tandler den Bedenken und Vorhaltungen. Er habe schliesslich nichts zu verbergen. Brisanterweise hatte Tandler einen sehr ähnlichen Vorschlag, den die Einsprechenden nun fordern, in einem ersten Gestaltungsplan vor sechs Jahren bereits selber vorgelegt. «Ich habe damals drei Jahre Planungszeit und rund eine Million Franken Planungskosten investiert, um ein ausgewogenes Projekt vorlegen zu können», erinnert sich der Grundbesitzer. Sechs Architektur-büros seien am Wettbewerb beteiligt und der damalige Gemeinderat unter Präsident René Hess und Hochbauvorsteher Hans Binzegger von Beginn weg involviert gewesen. Dazu ein Gremium von zwölf unabhängigen Experten verschiedener planerischer Fachrichtungen. Dennoch sei die finale Fassung schliesslich vom Gemeinderat versenkt worden.

Tandler strebte damals eine Umzonung an; er wollte das heute vorgeschriebene Verhältnis von zwei Dritteln Gewerberaum und einem Drittel Wohnraum umkehren, einen rund 20-prozentigen Anteil für Wohnen im Alter schaffen. Sein Umzonungsbegehren kam jedoch auf mirakulöse Weise nie vor die Gemeindeversammlung. Auf Anfrage des «Anzeigers» konnte auch Gemeindeschreiber ad interim, Moritz Koller, im Archiv keine diesbezüglichen Protokoll-Aufzeichnungen finden. Tandler sagt: «Ich bin sogar mit der Ausnutzungsziffer auf deutlich unter 3 zurückgegangen. Dafür wollte ich mehr Wohnraum schaffen.» Der Gemeinderat sei jedoch nie darauf eingegangen. «Nun liegt ein Projekt vor, das exakt den gesetzlichen Vorgaben entspricht», erklärt Tandler und erhebt schwere Vorwürfe.

Erst später habe er das Spiel des Gemeinderates durchschaut: «Im Projekt Törlenmatt wurden meine ganzen Vorstudien und das von uns erarbeitete Know-how bezüglich Wohnen im Alter schliesslich umgesetzt.» Wieso hat er keine Verwaltungsbeschwerde eingereicht? «Ich hatte keine Lust, auch noch während Jahren mit ungewissem Ausgang gegen die Gemeinde zu prozessieren.»

Den Vorwurf, er wolle das Projekt als Spekulationsobjekt verwirklichen, lässt er nicht gelten: «In der heutigen Gesellschaft gilt inzwischen jeder Geschäftsmann als Spekulant. Dabei wird ausgeblendet, dass Investitionen in dieser Grössenordnung mit grossen finanziellen Risiken verbunden sind, wie das Beispiel des ersten Gestaltungsplans exemplarisch gezeigt hat.» Eine Etappierung, die sich über mehrere Jahre hinziehe, sei bei Gewerbebauten durchaus üblich. Dabei werde nicht während zehn Jahren permanent gebaut. Eine Bauphase dauere jeweils zirka 18 Monate. Dazwischen gebe es Pausen. Und: Das Gewerbe sei anlässlich eines Informationsanlasses im Oktober 2014 über das Projekt informiert worden. Dies bestätigt Gewerbevereinspräsident Thomas Frick auf Anfrage.

«Bedenken ernst nehmen»

Der Ball liegt nun beim Gemeinderat – inzwischen unter dem Präsidium von Stefan Gyseler und Hochbauvorsteher Reto Brönnimann. Da der Gestaltungsplan nicht von der BZO abweicht, hat der Gemeinderat darüber zu befinden. Das letzte Wort hat der Kanton. «Wir nehmen die Bedenken bezüglich der Veränderung des Ortsbildes ernst», sagte Stefan Gyseler auf Anfrage. Mehr könne er im Moment aber nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Wie die Anwohner mit dem Entscheid des Gemeinderates umgehen werden, wird sich zeigen. Denn bewilligt sind die Bauten mit einer allfälligen Annahme des Gestaltungsplans noch nicht. Die dazu nötigen Baubewilligungen können wieder angefochten werden.

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