Stabsübergabe Heimarzt im Haus zum Seewadel

Nicht nur das Spital verliert mit Dr. Roland Kunz eine prägende Person als Chefarzt, auch das Haus zum Seewadel musste einen neuen Heimarzt suchen. In Dr. Helen Roth, leitende Ärztin Geriatrie und Palliative Care, ebenfalls am Spital Affoltern, konnte eine ausgezeichnete Nachfolgerin gefunden werden.

Verena Feller, Geschäftsleiterin, Dr. Helen Roth, neue Heimärztin, Dr. Roland Kunz, scheidender Heimarzt, Monica Weber, Bereichsleiterin Pflege und Betreuung (von links). (Bild zvg.)
Verena Feller, Geschäftsleiterin, Dr. Helen Roth, neue Heimärztin, Dr. Roland Kunz, scheidender Heimarzt, Monica Weber, Bereichsleiterin Pflege und Betreuung (von links). (Bild zvg.)

«Wandel und Stabilität prägen unsere Organisationskultur» – dieser Leitbildsatz könnte als Titel für den Anlass im Haus zum Seewadel stehen. Im Beisein des zuständigen Gemeinderates Hermann Brütsch wurde der scheidende Chefarzt des Spitals Affoltern, Roland Kunz als Heimarzt verabschiedet. In ungezwungenem Rahmen bei einem gemeinsamen Mittagessen wurden Erfahrungen und Erlebnisse der gemeinsamen Zeit ausgetauscht. Begrüsst wurde bei dieser Gelegenheit auch die neue Heimärztin, Frau Helen Roth, leitende Ärztin Geriatrie und Palliative Care im Spital Affoltern.

Die Heimarztfunktion ist eine gesetzliche Pflicht, die jeder Pflegeheim-Betrieb erfüllen muss, es besteht dazu ein verbindlicher Aufgabenkatalog. In den Verfügungen der Gesundheitsdirektion für die Betriebsbewilligung muss ein «verantwortlicher Arzt» aufgeführt sein, welcher zusammen mit Trägerschaft und Geschäftsleitung gegenüber der Gesundheitsdirektion die Verantwortung für die fachgerechte pflegerische Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner für die Einhaltung der Auflagen der Bewilligung trägt. Es gilt aber im Haus zum Seewadel wie bisher für alle Bewohnerinnen und Bewohner die freie Arztwahl.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

Die Funktion der Heimärztin ist zum Wohle der Bewohner, Angehörigen und Mitarbeitenden ausgebaut und über das gesetzliche Minimum hinaus definiert. Die Heimärztin berät die Geschäftsleitung und die Bereichsleitung Pflege in medizinischen Fragen und betreffend Notfallkonzept und medizinischer Grundausrüstung des Heimes. Sie unterstützt die konzeptionelle Arbeit zur Erstellung oder Überarbeitung von betrieblichen Abläufen, Mitarbeiterqualifizierung, medizinischer Versorgung, Leitbildern, Konzepten (z.B. Sterbebegleitung, Palliative Care, Sturzprävention, freiheitseinschränkende Massnahmen, Impfungen, Hygiene, Notfälle, etc.).

Die Heimärztin trägt auch die Verantwortung für den Umgang mit Medikamenten und gibt diejenigen Medikamente frei, die die Pflegenden selbstständig verabreichen dürfen. Sie ordnet notwendige Massnahmen bei speziellen Vorkommnissen an, welche die Bewohnerinnen und/oder die Mitarbeitenden betreffen (medizinische Notfälle, ansteckende Krankheiten, Impfschutz, usw.).

Weiter stellt die Heimärztin die hausärztliche Versorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Haus zum Seewadel sicher, wenn diese keinen eigenen Hausarzt haben. Zudem sichert sie die Stellvertretung für die anderen Hausärzte im Seewadel ab. Sie berät die Verantwortlichen der Pflege bei schwierigen Situationen und führt auch Gespräche gemeinsam mit Angehörigen und Mitarbeitenden. Sie unterstützt die fachliche Weiterentwicklung des Personals aktiv, führt Informations- oder Weiterbildungsveranstaltungen durch.

Mit dieser lückenlosen weiterführenden Kooperation wird die Festigung und Weiterentwicklung des Betriebes Haus zum Seewadel als Kompetenzzentrum der pflegerischen Altersversorgung bestens unterstützt. Es geht darum, nachhaltige Lösungen sicherzustellen, um den sich stetig verändernden Anforderungen weiterhin zu genügen. (pd.)

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