Höhere Entschädigungen für Obfelder Behördenmitglieder

Die Gemeindeversammlung sagt Ja zur Revision der Besoldungsverordnung – ein Rückweisung wurde klar abgelehnt. Auch die Budgets 2018 waren völlig unbestritten.

Dichter Nebel, Champions League und die wenig spektakuläre Traktandenliste sprachen gegen einen Grossaufmarsch. Gerade mal 55 Stimmberechtigte erschienen am Dienstag in der Mehrzweckhalle Zendenfrei. Die fast 100 Seiten umfassende Weisung erhärtete die Bedeutung der Versammlung nicht; sie diente vor allem den ausführlichen Erläuterungen zu Budgetzahlen und der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern.

Dass die vor dem Hintergrund der 2017 beschlossenen Einheitsgemeinde revidierte Besoldungsverordnung nicht einstimmig passierte, lag am Rückweisungsantrag des ehemaligen Gemeinderats Hansjörg Schneebeli. Er kritisierte den darin fixierten Systemwechsel, wonach neu anstelle von Sitzungsgeldern und zusätzlichen Spesen eine Pauschalentschädigung ausgerichtet wird. Er findet Stundenansätze nach wie vor das geeignete Mittel, weil sich damit nach seinen Worten die effektiven Arbeitsaufwände besser ermitteln lassen. Was wiederum nach den Worten von Gemeindepräsident Thomas Ammann nicht leicht zu kontrollieren sei. Mit 44:2 blieb dieser Rückweisungsantrag chancenlos. Das Gemeindepräsidium, entsprechend einem 50-Prozent-Pensum, wird künftig mit jährlich 47'000 Franken entschädigt, das Schulpräsidium mit 37'000 Franken. Ein Gemeinderatsmitglied erhält 22'000 Franken, ein Schulpflegemitglied 17'000 Franken. Und jedes dieser Behördenmitglieder darf 3000 Franken Spesen in Anspruch nehmen. Die gesamten Mehraufwendungen belaufen sich laut Thomas Ammann auf rund 20'000 Franken.

Auch das ebenfalls im Hinblick auf die Einheitsgemeinde revidierte Personalrecht der Politischen Gemeinde fand einhellig Zustimmung, genauso wie der Erlass einer kommunalen Gebührenordnung. Sowohl Sekundar- als auch Primarschulgemeinde stimmten der von Barbara Scherrer (Sek) und Markus Gysel (Primar) erläuterten Totalrevision der Schulzweckverbands-Statuten einstimmig zu.

Gesamtsteuerfuss weiterhin bei 121 Prozent

Für die Sekundarschule präsentierte Finanzvorsteherin Bettina Bucher einen Voranschlag 2018, der mit einem Ertragsüberschuss von knapp 5000 Franken rechnet. Der höhere Steuerertrag liegt im Einwohnerzuwachs begründet. Der Steuersatz bleibt bei 26 Prozent. Christoph Kobel, Finanzvorstand der Politischen Gemeinde, machte unter anderem auf die nach wie vor gut fliessenden Grundstückgewinnsteuern aufmerksam. Den erwarteten Ertragsüberschuss bezifferte er auf 10'000 Franken, die dem Eigenkapital (22,5 Mio. Franken) zugeschlagen werden. Die Investitionsrechnung sieht Ausgaben von gut 4 Mio. Franken vor, die insbesondere in die Bereiche Wasser, Abwasser und Verkehr fliessen werden. Der Steuersatz wird auch hier bei unveränderten 45 Prozent festgesetzt. Markus Gysel erläuterte die Details zum Budget 2018 der Primarschule, das einen Aufwandüberschuss von 263'000 Franken vorsieht. Zu Buche schlagen hier nach wie vor die Ausgaben für Sonderschulung. An der Primarschule werden im nächsten Schuljahr über 500 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Die Budgets 2018 der drei Güter fanden ohne Gegenstimme Zustimmung. In Obfelden verbleibt der Steuersatz bei 121 Prozent (ohne Kirche).

Marcel Tillmann, Liegenschaftenvorstand der Primarschule, vertrat schliesslich den Antrag für einen Baukredit von 200'000 Franken, die für den Ersatz von Fenstern und für energetische Massnahmen am Schulhaus C aufgewendet werden. Es handelt sich um gut 50 Holz-/Metallfenster, welche die über 50-jährigen ersetzen werden. Die Baustelleninstallationen und ein Baukran, die derzeit dem Neubau der Sekundarschule dienen, erleichtern den Ersatz der Fenster erheblich, wie Marcel Tillmann anfügte. Den Schlusspunkt der eineinhalb Stunden dauernden Gemeindeversammlung setzte Primarschulpräsident Werni Kurt mit der Bemerkung, dass die Bauabrechnung für den Neubau des Kindergartens Räsch auf der Traktandenliste der nächsten Gemeindeversammlung stehen wird. Grund der Verzögerung: ein offener Garantiefall. «Nach wie vor ist aber klar, dass wir den Baukredit um acht Prozent unterschreiten werden», fügte er bei.

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