Wieder nächtlicher Glockenschlag in Bonstetten?

Beflügelt vom jüngsten Entscheid des Bundesgerichts, beantragen zwei Einwohner von Bonstetten die Wiedereinführung des nächtlichen Viertelstundenschlags und das Verschieben des Frühgeläuts von 7 auf 6 Uhr. Das Gesuch wird erst nach den Gemeinderats- und Kirchenpflegewahlen behandelt.

Wiedereinführung des nächtlichen Viertelstundenschlags und Verschiebung des Frühgeläuts von 7 auf 6 Uhr? Zwei Bonstetter Einwohner wollen das und liessen der Kirchenpflege ein Gesuch zukommen. (Bild Werner Schneiter)
Wiedereinführung des nächtlichen Viertelstundenschlags und Verschiebung des Frühgeläuts von 7 auf 6 Uhr? Zwei Bonstetter Einwohner wollen das und liessen der Kirchenpflege ein Gesuch zukommen. (Bild Werner Schneiter)

Bonstettens Kirchenglocken wurden im Oktober 2014 zum Thema, als sich die reformierte Kirchenpflege mit einem von 270 Einwohnern unterzeichneten Begehren konfrontiert sah. Es forderte die Nachtruhe der Kirchenglocken von 22 bis 7 Uhr. Unter dem Titel «Podium unter dem Glockenturm» organisierte hierauf die Kirchenpflege eine überkonfessionelle Veranstaltung und liess danach im Rahmen einer Kirchgemeindeversammlung konsultativ abstimmen. Eine grosse Mehrheit der rund 80 Anwesenden sprach sich gegen eine Verschiebung des Kirchengeläuts aus. Im Winter 2015/16 auf Veranlassung eines Klägers durchgeführte Lärmmessungen offenbarten allerdings erhebliche Störungen durch nächtliche Zeitschläge, die durch Eliminierung des Viertelstundenschlags beseitigt werden können. Weil sowohl der Viertelstundenschlag als auch das Frühgeläute zum sogenannten «bürgerlichen Läuten» gehört, haben der Gemeinderat und die Holzkorporation (die eine Glocke schenkte) ein Mitspracherecht.

Gemeinderat vs. Kirchenpflege

So fand man schliesslich zu einem Kompromiss und änderte die Läutordnung: Im September 2016 wurde das Frühgeläut von 6 auf 7 Uhr verschoben, und seither wird zwischen 22 und 7 Uhr auch auf den Viertelstundenschlag verzichtet. Rolf Werner, Präsident der reformierten Kirchenpflege, macht nach wie vor keinen Hehl daraus, dass er dieser Einschränkung nichts abgewinnen kann. «Geläute ist für mich Kulturgut, das nichts mit Religion, aber sehr viel mit Tradition zu tun hat. Es ist ein bürgerliches Läuten», sagte er dem «Anzeiger» im Herbst 2016. Eine Meinung, die von der gesamten Kirchenpflege geteilt wird. Für Werner ist klar, dass die damalige Haltung des Gemeinderats durch die von der Ehefrau eines Gemeinderats initiierte Unterschriftensammlung für eine Einschränkung und durch ein als Kläger auftretendes Ex-Mitglied des Gemeinderats beeinflusst worden ist.

Der Gemeinderat habe seine seinerzeitige Meinung in anderer Zusammensetzung gefasst, sagt Gemeindepräsident Frank Rutishauser. Persönlich finde er das Kirchengeläut «sehr schön», und er könne den Streit um diesen sogenannten «Lärm» nicht nachvollziehen. Aber dem Frieden zuliebe habe man den damaligen Kompromiss mitgetragen, fügt er bei.

Rückenwind nach Bundesgerichts- entscheid

Nun hat das Bundesgericht im Fall von Wädenswil kürzlich einen wegweisenden Entscheid gefällt und eine Beschwerde abgewiesen, die eine Beseitigung des Viertelstundenschlags verlangte. Es gewichtete die Tradition des Kirchengeläuts stärker als das Ruhebedürfnis der Bevölkerung. Gemäss Berechnungen wäre in diesem Fall nur eine halbe von zwei Aufwachreaktionen weggefallen. Somit gehen die Bundesrichter von einer geringen Verbesserung für die Betroffenen aus. In Wädenswil hatten 2000 Personen eine Petition unterschrieben, die sich für die Beibehaltung des Glockengeläuts aussprachen. Auch 2010 hielt das Bundesgericht im Fall der Gemeinde Gossau ZH fest, dass die dortigen Kirchenglocken jede Viertelstunde ertönen dürfen.

Diese Entscheide ermunterten nun zwei Einwohner von Bonstetten zu einem Antrag an die reformierte Kirchenpflege, wieder nach altem Modus zu läuten – also die Wiedereinführung des nächtlichen Viertelstundenschlags sowie die Verschiebung des Frühgeläuts von 7 auf 6 Uhr.

Die beiden gesuchstellenden Herren werden sich aber noch gedulden müssen. «Auch in diesem Fall muss der Gemeinderat in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Wir werden dieses Gesuch erst nach den Gemeinderats- und Kirchenpflegewahlen gemeinsam behandeln und dies den Gesuchstellern mitteilen», sagte Rolf Werner.

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