Spital-BK will am Zeitplan festhalten

Das Gemeindeamt hat zur Vorlage Spital-Splitting in Akutbereich und Langzeitpflege Stellung genommen. Trotz grossem Anpassungsbedarf sieht die Betriebskommission den Abstimmungstermin vom 10. Juni nicht gefährdet.

Das Spital Affoltern soll in Akutbereich und Langzeitpflege gesplittet werden. (Archivbild)
Das Spital Affoltern soll in Akutbereich und Langzeitpflege gesplittet werden. (Archivbild)

Normalerweise werden überkommunale Vereinbarungen erst «wasserdicht gemacht», bevor sie den Gemeinden – respektive ihren Delegierten – vorgelegt werden. Im Spitalzweckverband war dies im Hinblick auf die existenzielle Abstimmung vom 10. Juni aus Zeitgründen nicht möglich. Gerade mal drei Arbeitstage hatte das Gemeindeamt, die Gründungsverträge für die Interkommunale Anstalt (IKA) Langzeitpflege und die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) Akutspital zuhanden der Delegiertenversammlung vom 25. Januar vorzuprüfen. Zu wenig Zeit angesichts der komplexen Materie. Folglich beschränkte es sich damals auf eine Vorinformation.

Mittlerweile liegt der ausführliche Vorprüfungsbericht vor – allerdings ohne Vernehmlassung bei der Gesundheitsdirektion. «Nicht genehmigungsfähig» heisst es zu fünf Bestimmungen. Auf je fünf Seiten werden zu den Vorlagen für die gAG Akutspital und die IKA Langzeitpflege Ergänzungen und Präzisierungen verlangt. Neben einigen formellen Details geht es primär um finanzielle und haftungstechnische Fragen.

Braucht es nun eine ausserordentliche Delegiertenversammlung um die nötigen Anpassungen zu genehmigen? «Nach jetzigem Wissensstand nicht», sagt Stefan Gyseler von der Spital- Betriebskommission (BK). So seien 80% der Anmerkungen Details, die so übernommen werden können. Bereits geklärt sei die bemängelte unbeschränkte Haftung der Gemeinden in der gAG Akutspital. Diese könne auf 18 Mio. Franken beschränkt werden, was 70% des Eigenkapitals entspricht. Bei einem grösseren Projekt, etwa einem Neubau, würde dann eine Kapitalerhöhung fällig, die in den Gemeinden bewilligt werden muss.

Mehr Transparenz schaffen, müssen die Abstimmungsunterlagen in finanziellen Belangen. So verlangt das Gemeindeamt, dass neben den Buchwerten auch die Verkehrswerte angegeben werden. Weiter soll mit Bezug auf alle Gemeinden aufgezeigt werden, welche finanziellen Auswirkungen eine (Nicht-)Beteiligung an der gAG Akutspital und der IKA Langzeitpflege hätten. «Den Verkehrswert zu definieren, das sollte möglich sein», so Stefan Gyseler. Schwerer tut sich die Betriebskommission mit der Forderung nach einer Eröffnungsbilanz. «Wir wissen noch nicht ganz, wie sich das Gemeindeamt das vorstellt», sagt Gyseler. So wird für diesen wie auch zwei drei andere Punkte noch ein klärendes Gespräch gesucht.

Trotzdem: «Wir wollen am 10. Juni als Abstimmungstermin festhalten», macht BK-Präsident Clemens Grötsch unmissverständlich klar. Dazu sollen die Unterlagen innert Wochenfrist, also bis Mittwoch, 22. Februar, bereinigt werden. «Das ist eine grosse Herausforderung», ist sich Stefan Gyseler bewusst. Einmal mehr drängt die Zeit, da kommunale Urnenabstimmungen in Aeugst, Hedingen und Stallikon an einer Gemeindeversammlung vorberaten werden müssen.

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