Stimmrechtsrekurs verunmöglicht Spital-Abstimmung im Juni

Mit Präsidialverfügung hat der Bezirksrat Andelfingen einem im Dezember eingereichten Stimmrechtsrekurs gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Spitalzweckverbands aufschiebende Wirkung erteilt.

Das Spital Affoltern muss nun länger auf die  wegweisende Abstimmung warten. (Archivbild)
Das Spital Affoltern muss nun länger auf die wegweisende Abstimmung warten. (Archivbild)

Für den 10. Juni 2018 hat der Spitalzweckverband Affoltern am Albis Volksabstimmungen über die Auflösung des Zweckverbands und die künftigen Rechtsformen für Langzeitpflege und Akutspital vorgesehen. Voraussetzung dafür wäre ein Versand der Unterlagen an die Gemeinden im Bezirk bis am Mittwoch, 21. Februar. Gemäss einer Präsidialverfügung des in dieser Sache zuständigen Bezirksrats Andelfingen vom 14. Februar 2018 kommt einem im Dezember 2017 von Reto Camenisch, vertreten durch Anwalt Erwin Leuenberger (Kandidat für den Gemeinderat in Bonstetten), eingereichten Stimmrechtsrekurs aufschiebende Wirkung zu. Der Rekurs beantragt unter anderem die Aufhebung zweier Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Spitalzweckverbands vom 30. November 2017. Dabei handelt es sich um die Dringlicherklärung von Beschlüssen betreffend die Fertigstellung der Rechtsgrundlagen für eine Interkommunale Anstalt Langzeitpflege und für eine gemeinnützige Aktiengesellschaft Akutspital, die vorgesehenen künftigen Rechtsformen nach Auflösung des Zweckverbands.

Abstimmung nun am 23. September?

Die Delegierten des Zweckverbands haben diese Beschlüsse ohne Gegenstimme für dringlich erklärt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Abstimmungen über die Zukunft des Spitals Affoltern am 10. Juni hätten stattfinden können. Aufgrund der Anfechtung des Beschlusses über die Dringlichkeit hält der Bezirksrat Andelfingen nun fest, dass auch die Beschlüsse über die Fertigstellung der erwähnten Rechtsgrundlagen nicht rechtskräftig seien und es dem Spitalzweckverband von Gesetzes wegen untersagt sei, diese zu vollziehen. An den Unterlagen gemäss der Delegiertenversammlung vom 25. Januar 2018 hätten aufgrund des Vorprüfungsberichts des kantonalen Gemeindeamts letzte Anpassungen vorgenommen werden müssen. Bis zur Behandlung des Stimmrechtsrekurses durch den Bezirksrat Andelfingen können diese nun nicht vorgenommen werden.

Die Betriebskommission des Spitals wird alles daran setzen, dass die Abstimmung nun am 23. September 2018 stattfinden kann. Zu diesem Zweck wird auf den 15. März 2018 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen. (BK)

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