Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25.11.2016

APolitische Gemeinde

1.Genehmigung Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses 2017

2.Projektierungskredit Erweiterung und Sanierung Schulanlage Tömlimatt – Abrechnung

3.Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern – Kündigung der Mitgliedschaft Zweckbereich Sozialdienst

4.Erteilung Gemeindebürgerrecht Agostinelli Luciana, Kappel am Albis.

BEvangelisch-reformierte

Kirchgemeinde

1.Voranschlag 2017

2.Informationen.

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlüsse an gerechnet können beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

–Stimmrechtsrekurs innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)

–Protokollberichtigungsrekurs innert 30 Tagen mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz)

–Gemeindebeschwerde innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Beschlüsse liegen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Im Auftrag der Behörde

Gemeindeverwaltung Kappel am Albis