Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2016

An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2016 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Politische Gemeinde

1.Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Holzinger, Svenja,deutsche Staatsangehörige

2.Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Eisele, Susanne,deutsche Staatsangehörige

3.Bauabrechnung Schulraum-erweiterung 3. Kindergarten;Genehmigung

4.Bauabrechnung Projektkredit Schulhauserweiterung;Genehmigung

5.Bauabrechnung Anbau Schulhaus Aeschrain; Genehmigung

6.Bauabrechnung Optimierung Schulräume; Genehmigung

7.Objektkredit WerterhaltungPrimarschulhaus; Genehmigung

8.Umgestaltung Chamstrasse;Kreditgenehmigung

9.Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses (88%);Genehmigung

10.Austritt Zweckbereich Sozialdienst, Zweckverband BezirkAffoltern, per 31. Dezember 2017;Genehmigung

Reformierte Kirchgemeinde

1.Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses (14%);Genehmigung

2.Abtretungsvertrag zur Übernahme des Pfarrhauses Knonau;Rückzug Antrag durch dieVorsteherschaft

Rechtsmittelbelehrung

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

Stimmrechtsrekurs

Innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz, § 147 Gesetz über die politischen Rechte).

Gemeindebeschwerde

Innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung derGemeindezwecke oder Unbilligkeit;§ 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Begehren um Berichtigung der Protokolle sind in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, einzureichen (§ 54 Abs. 3. Gemeindegesetz).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beschlüsse und die Protokolle liegen ab Montag, 12. Dezember 2016, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können unter

www.knonau.ch

abgerufen werden.

Knonau, 9. Dezember 2016

Im Auftrag der Vorsteherschaften

–Gemeinderat Knonau

–Reformierte Kirchenpflege