Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7.12.2016

Politische Gemeinde

1.Die Teilrevision 2016 der kommunalen Bau- und Zonenordnung (mit Ausnahme der Änderung von Artikel 12) wurde festgesetzt.

2.Der private Gestaltungsplan Park Seleger Moor wurde festgesetzt.

3.Der Voranschlag 2017 wurde genehmigt und der Steuerfuss auf 113% festgelegt.

4.Der Veräusserung der Liegenschaft Obstgarten (Haus an der Jonenbachstr. 20 mit Grundstück) zum Mindestpreis von Fr. 2 Mio. an die/den Meistbietende/n wurde zugestimmt.

5.Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern (Bereich Sozialdienst) per 31. Dezember 2017 wurde gutgeheissen.

Evang.-ref. Kirchgemeinde

Der Voranschlag 2017 wurde genehmigt und der Steuerfuss auf 14% festgelegt.

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen in der Gemeindeverwaltung Rifferswil zur Einsichtnahme auf.

Begehren um Protokollberichtigung sind in Rekursform innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, oder bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern oder bei der Bezirkskirchenpflege (Adresse siehe oben) erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern (Adresse siehe oben) erhoben werden.

Die Verfahrenskosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurs- oder Beschwerdeschriften müssen einen Antrag mit Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist – soweit möglich – beizulegen.

Rifferswil, 13. Dezember 2016

Gemeinderat Rifferswil

Evang.-ref. Kirchenpflege Rifferswil