Anordnung Urnenabstimmung

Nachdem die Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2016 den Austritt aus dem Sozialdienst Bezirk Affoltern Zweckbereich Soziales per 31. Dezember 2017 genehmigt hat, muss über den Abschluss des Anstaltsvertrags «Interkommunale Anstalt (IKA) Sozialdienst Bezirk Affoltern» eine Urnenabstimmung erfolgen.

Die Urnenabstimmung in der Gemeinde Ottenbach wird am 12. Februar 2017 durchgeführt.

Die Abstimmungsvorlage und der beleuchtende Bericht werden den Stimmberechtigten zugestellt und können ab dann auf der Homepage der Gemeinde (www.ottenbach.ch) eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

6. Januar 2017

Gemeinderat Ottenbach