Gemeindeabstimmung vom 12. Februar 2017

Am 12. Februar 2017 kommen in Stallikon – neben den eidgenössischen Vorlagen sowie der Erneuerungswahl der Ersatzmitglieder des Bezirksrates für die Amtsdauer 2017 bis 2021 – folgende kommunale Angelegenheiten zur Urnenabstimmung:

–Antrag des Gemeinderates zur

Gründung einer

«Interkommunalen Anstalt

Sozialdienst Unteramt»

–Antrag des Gemeinderates zur

nachträglichen Kreditbewilligung

Wärmeverbund öffentliche Bauten Stallikon Dorf

(EKZ Energie-Contracting)

Die Vorberatung der Geschäfte erfolgte an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016. Die Weisung wird mit den Abstimmungsunterlagen allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Details bezüglich der Ausübung des Stimmrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

Gegen diese Anordnungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtsangelegenheiten erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stallikon, 13. Januar 2017

Gemeinderat Stallikon