Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG

Hedingen. Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 10. Januar 2017 entschieden:

Der Entwurf für den privaten Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau, wird zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss § 7 PBG verabschiedet.

Die entsprechenden Unterlagen liegen während 60 Tagen vom 13. Januar 2017 bis 14. März 2017 während den normalen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, auf. Sie können auch unter

www.hedingen.ch/gestaltungsplan

heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann sich zum Planinhalt äussern. Einwendungen sind schriftlich an den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Hedingen