Privater Gestaltungsplan "Tennisanlage Ättenberg"

Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 hat den privaten Gestaltungsplan «Tennisanlage Ättenberg» für das in der Erholungszone Ättenberg gelegene Grundstück Kat.-Nr. 165 (temporäre Traglufthallen und Erweiterung oder Ersatzbau Clubhaus) festgesetzt. Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 3. Februar 2017 verfügt:

Der private Gestaltungsplan «Tennisanlage Ättenberg», welchem die Gemeindeversammlung Wettswil am Albis mit Beschluss vom 12. Dezember 2016 zugestimmt hat, wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen ab heutiger Publikation während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Rechtsmittel:

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion Kanton Zürich kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung kann ebenfalls innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Gemeindebeschwerde (gemäss § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes) erhoben werden.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Wettswil am Albis, 10. Februar 2017

Gemeinderat Wettswil am Albis