Grabräumung

Die Ruhefrist für die

•Urnengräber Nr. 536 bis 552

(Bestattungsjahr 1973 bis 1990)

•Urnengräber Nr. 553 bis 569

(Bestattungsjahr 1990 bis 1993)

•Kindergräber 1 und 2

(Bestattungsjahr 1992, 1997)

ist abgelaufen. Diese Urnengräber werden im Frühling 2017 aufgehoben.

Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 13. April 2017 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Hedingen über die verbliebenen Grabdenkmäler, Urnengräber und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.

Hedingen, 14. Februar 2017