Gemeindereferendum

Der Gemeinderat Bonstetten hat am 14. Februar 2017 beschlossen, gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend einer Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) das Gemeindereferendum zu ergreifen.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen (sogenannte Versorgertaxen) aufkommen zu müssen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Antrag und Begründung, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bonstetten am Schalter des Einwohnerdienstes zur Einsichtnahme auf.

Bonstetten, 21. Februar 2017

Gemeinderat Bonstetten