Neubau Hausackerstrasse

Hedingen. Das folgende Projekt wird nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Neubau Hausackerstrasse, Abschnitt

Bahnunterführung bis Zwillikerstrasse

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen liegen vom 24. Februar 2017 bis 27. März 2017 auf und können zu den offiziellen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingesehen werden.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Abteilung Bau und Sicherheit, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, Einsprache erhoben werden.

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Abteilung Bau und Sicherheit, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Gemeindeverwaltung Hedingen

Abteilung Bau und Sicherheit