Gebühren Feuerkontrolle

Der Gemeinderat Knonau hat mit Beschluss vom 14. Februar 2017 die Gebühren der Feuerungskontrollen per 1. April 2017 wie folgt festgesetzt:

Abnahme-, periodische, Nach-

und Klagekontrolle für

Öl-/Gasfeuerungen

1-stufige AnlageFr. 128.–

2-stufige AnlageFr. 163.–

Visuelle Holzfeuerungskontrolle

Komplette AnlageFr. 119.–

Kontrolle je weitere FeuerungFr. 64.–

Kontrolle je weitere Abgasanlage

Fr. 32.–

Abnahme-, periodische, Nach- und Klagekontrolle Holzfeuerungen

Messung Anlage (inkl. vis. Kontrolle)

Fr. 105.00

pro Stunde

Verwaltungs- und

Administrationsgebühr

Je eingereichtem Messrapport

Fr. 58.–

Sämtliche Gebühren verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

Diese Gebühr wird dem Anlageinhaber vom für die Gemeinde zuständigen Feuerungskontrolleur direkt in Rechnung gestellt.

Die Kontrollarbeit vor Ort durch den Feuerungskontrolleur oder eine andere, dazu legitimierte Servicefirma wird nach Aufwand verrechnet.

Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Knonau, 21. Februar 2017

Der Gemeinderat