Tempo 30 Büelstrasse Bonstetten

Öffentliche Auflage für eine Abänderung der baulichen Massnahmen Tempo 30 gemäss § 16 Strassengesetz

Änderung bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone

Büelstrasse

•Anpassung bzw. Verlegung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen (Parkplatzabschlüsse)

Das Dossier liegt ab Publikation vom Freitag, 24. Februar 2017, während 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Gemeinderat Aeugst am Albis schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Aeugst am Albis, 20. Februar 2017

Der Gemeinderat