Einfahrt verboten

Auf der Bachstrasse ist das Einbiegen in die Zürichstrasse, zwischen den Liegenschaften Zürichstrasse 7/9, aufgrund ungenügender Sichtverhältnisse verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 10. März 2017

Gemeinderat