Ortsbild- und Denkmalschutz

Der Gemeinderat Maschwanden hat am 7. März 2017 beschlossen:

Die Gebäude Vers.-Nrn. 36 und 37 auf Kat.-Nr. 584, Ausserdorfstrasse 46 und 44 werden aus dem Inventar der schützenswerten Gebäude von kommunaler Bedeutung entlassen.

Der GRB Nr. 016 vom 7. März 2017 kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Maschwanden eingesehen werden.

Dagegen kann innerhalb von 30 Tagen – von dieser Veröffentlichung an gerechnet – beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Maschwanden