Ortsplanung Bonstetten

Der Gemeinderat Bonstetten hat am 7. März 2017 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Grundeigentümerin und dem Gemeinderat Bonstetten über die Teil-Unterschutzstellung Wohnhaus Vers.-Nr. 55, Grundstück Nr. 2966, Dorfstrasse 10, 8906 Bonstetten (Inventar Nr. 56) wird genehmigt.

Die Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle), Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Bonstetten