Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Politische Gemeinde

1.Die Bauabrechnung über die Sanierung des gemeindeeigenen Teilstücks der Mühlerainstrasse in der Höhe von Fr. 153734.30 wurde genehmigt.

2.Die Bauabrechnung über den Neubau der Kanalisationsleitung im gemeindeeigenen Teilstück der Mühlerainstrasse in der Höhe von Fr. 145596.05 wurde genehmigt.

3.Die Umwandlung des Zweckverbands Sozialdienst Bezirk Affoltern per 1. Januar 2018 in eine Interkommunale Anstalt wurde zuhanden der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 vorberaten.

4.Die Anfrage gemäss §51 Gemeindegesetz über die Situation an der Sekundarschule Hedingen wurde beantwortet.

Protokollauflage und Rechtsmittel

Das Protokoll kann während 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet in der Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingesehen werden.

Gegen die von der Versammlung gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse, gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Hedingen, 4. April 2017

Gemeinderat Hedingen