Verkehrsanordnung / Verbot für Motorwagen und Motorräder

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Verbot für Motorwagen und

Motorräder

Auf der Äusseren Grundstrasse, von der Oberen Bahnhofstrasse bis Haus Nr. 19 wird das bestehende, rechtsgültige allgemeine Fahrverbot gelockert. Neu gilt das Verbot noch für Motorwagen und Motorräder. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Affoltern am Albis, 21. April 2017

Gemeinderat Affoltern am Albis