Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2017

zur Behandlung folgender Geschäfte:

Politische Gemeinde

1.Genehmigung

Jahresrechnung 2016

2.Neue Rechnungslegung per 1. Januar 2019 (HRM2), Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Anfragen im Sinne von § 51 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Im Auftrag des Gemeinderates

Gemeindeverwaltung Kappel am Albis