Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2017
zur Behandlung folgender Geschäfte:
Politische Gemeinde
1.Genehmigung
Jahresrechnung 2016
2.Neue Rechnungslegung per 1. Januar 2019 (HRM2), Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Anfragen im Sinne von § 51 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Im Auftrag des Gemeinderates
Gemeindeverwaltung Kappel am Albis