Gemeindeversammlungen am 13. Juni 2017

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf Dienstag, 13. Juni 2017, in die Kirche Aeugst am Albis zu den Gemeindeversammlungen eingeladen:

A.Reformierte Kirchgemeinde 19.30 Uhr

1.Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 des reformierten Kirchengutes.

2.Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Bauabrechnung für den Ersatz der Ölheizung des Pfarrhauses durch eine Erdsondenheizung.

3.Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Aufnahme von Verhandlungen für einen Zusammenschluss von Kirchgemeinden (KirchGemeindePlus).

BPolitische Gemeindeca. 20.00 Uhr

1.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 des politischen Gemeindegutes.

2.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens der politischen Gemeinde im Rahmen der Einführung von HRM 2 (Restatement).

3.Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung der Friedhofstrasse.

4.Anfrage gemäss § 51 Gemeindegesetz betreffend der möglichen Bildung einer Einheitsgemeinde Aeugst am Albis oder einer Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden im Knonauer Amt.

Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde

•Aktueller Stand der Liegenschaft Dorfstrasse 37

•Gestaltungsplan Stümel, nächste Schritte

•Label Energiestadt

•Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern – Überführung in IKA

•Lichtstrategie Aeugst am Albis

C.Primarschulgemeindeanschliessend

1.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 des Primarschulgutes.

2.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens der Primarschulgemeinde im Rahmen der Einführung von HRM 2 (Restatement).

3.Anfrage gemäss § 51 Gemeindegesetz betreffend der möglichen Bildung einer Einheitsgemeinde Aeugst am Albis oder einer Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden im Knonauer Amt.

Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Montag, 29. Mai 2017, im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte GPR vom 27. Oktober 2004 verwiesen.