BG Kanton Zürich

Bauherrschaft: Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt

Bauprojekt: Hausen am Albis, Albis- und Ebertswilerstrasse, Rifferswiler-strasse, Zugerstrasse

Projekt ausgesteckt bzw. markiert:

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche zur Einsicht auf.

Ort der Einsichtnahme und Einreichung Einsprachen:

Bauamt Hausen am Albis, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch

08.00 bis 11.30/14.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag08.00 bis 11.30 Uhr/

Nachmittag geschlossen

Donnerstag

08.00 bis 11.30/14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)

Einsprachen:

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG) Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung und Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Pläne liegen 30 Tage ab Ausschreibedatum beim Bauamt auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Gemeinde Hausen am Albis

Tiefbauamt