Beschlüsse der Gmde.Versammlung

Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2017 folgende Beschlüsse:

A.Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung der Abrechnung des Projektierungskredites vom 5. Juni 2013 in der Höhe von Fr. 200000.–

B.Politische Gemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung der Abrechnung im Betrag von Fr. 227577.30 (inkl. MwSt.) für die Wasser- leitungen vom Reservoir Gjuch zu den Brunnen Schulhaus Schlossächer, Kreuzstrasse,

Bibliothek sowie für einen neuen Brunnen an der Bachstrasse 17/19, inkl. Notwasserentnahmestellen beim Schulhaus Schlossächer, an der Bachstrasse 17/19 und der Bibliothek

C.Primarschulgemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung der Abrechnung für den Umbau des Schul- hauses D für die Nutzung der Primarschule, den Umbau des ehemaligen Lehrerzimmers E in einen Werkraum und Anpassungsarbeiten im Schulhaus A

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich, beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

–innert 5 Tagen Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz und § 147 Gesetz über die politischen Rechte);

–innert 30 Tagen Rekurs als Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz; und

–innert 30 Tagen Beschwerde gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit)

erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Obfelden, 7. Juni 2017

Die Gemeindevorsteherschaften