Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Politische Gemeinde

1.Genehmigung

Jahresrechnung 2016

2.Neue Rechnungslegung per 1. Januar 2019 (HRM2), Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlüsse an gerechnet können beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

–Rekurs in Stimmrechtssachen innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)

–Protokollberichtigungsrekurs innert 30 Tagen mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz)

–Gemeindebeschwerde innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Beschlüsse liegen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Im Auftrag der Behörde

Gemeindeverwaltung Kappel am Albis