Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

1.Erlass einer neuen Polizeiverordnung (PVO), gültig ab 1. Januar 2018

2.Postautolinie 227 – Genehmigung Bruttokredit Fr. 167600.– für §-20-Leistungen Übergangsjahr Dezember 2017 bis Dezember 2018

3.Genehmigung der Jahresrechnung 2016 nach HRM2

Das Protokoll der Gemeindeversammlung sowie die neue Polizeiverordnung liegen ab heutiger Publikation im Gemeindehaus (Schalter EG) während 30 Tagen zur Einsicht auf.

Rechtsmittel

1.Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz, LS 131.1).

2.Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz, LS 131.1).

3.Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) spätestens innert 5 Tagen, ab dieser Publikation, beim Bezirksrat Affoltern geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz, LS 131.1).

Stallikon, 13. Juni 2017

Gemeinderat Stallikon