Beschlüsse der Gemeindeversammlung

An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A.Politische Gemeinde Ottenbach

1.Genehmigung

der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 180000.– für die Sanierung Meteorleitung Ifang

3.Genehmigung des Kredites von Fr. 347000.– exkl. MwSt. für die Umnutzung des ARA-Geländes und den Rückbau der ehemaligen ARA Ottenbach-Jonen

4.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 190000.– für die Sanierung und Renovation der Büroräumlichkeiten der Gemeindeverwaltung

5.Genehmigung Revision der Bestattungs- und Friedhofverordnung

B.Primarschulgemeinde Ottenbach

1.Genehmigung

der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung Kreditabrechnung Sanierung des Turnhallendaches

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden.

Im Übrigen kann, gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 13. Juni 2017, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Affoltern einzureichen.

Ottenbach, 13. Juni 2017

Namens der Vorsteherschaften

Gemeinderat Ottenbach