Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017

A.Politische Gemeinde

1.Abnahme der Jahresrechnung 2016

B.Primarschulgemeinde

1.Abnahme der Jahresrechnung 2016

2.Genehmigung der Baukreditabrechnung über die Teilsanierung des Lehrschwimmbeckens der Schulanlage Wolfetsloh

Rechtsmittelbelehrung

Die Protokolle liegen ab heutiger Publikation bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung der Protokolle sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern a.A., einzureichen (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz).

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern Rekurs erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz und § 147 Gesetz über die politischen Rechte).

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Wettswil am Albis, 16. Juni 2017

Gemeinderat Wettswil am Albis. Primarschulpflege Wettswil am Albis