Verkehrsanordnung

Auf Antrag des Gemeinderates, mit dem Beschluss vom 23. Mai 2017, hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h (Ausdehnung)

Die bestehende Zone 9 wird auf der Wolserstrasse von Haus Nr. 32 Rich-tung Dorfstrasse um 20 Meter ausgedehnt.

Parkfelder

Gleichzeitig mit der Ausdehnung der Tempo-30-Zone Wolserstrasse werden drei Parkfelder neu markiert.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 16. Juni 2017

Gemeinderat Obfelden