Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2017

An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2016

2. Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen Zusammenschluss von Kirchgemeinden für eine oder mehrere Gemeinden im Bezirk Affoltern (Antrag 1 und 2 von KirchGemeindePlus)

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden.

Im Übrigen kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlungen liegt ab Freitag, 16. Juni 2017, im reformierten Kirchensekretariat Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten einzureichen.

Ottenbach, 16. Juni 2016

Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege