Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2017

Gemeindeversammlung

1.Rechnung 2016 – Genehmigung

2.Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2), Einführung Neubewertung Verwaltungsvermögen per 1. Januar 2019, Verzicht – Genehmigung

3.Schulanlage Wygarten, Schliessanlage, Kreditabrechnung – Genehmigung

4.Schulanlage Wygarten, Erneuerung Lüftungssystem, Verpflichtungskredit – Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung

Das Protokoll liegt ab 22. Juni 2017 in der Gemeindeverwaltung Mettmen-stetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 20. Juni 2017SekunSekundarschulpflege

Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten