Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2017

A)Sekundarschulgemeinde

Affoltern am Albis/

Aeugst am Albis

1.Genehmigung Rechnung 2016

2.HRM2 - Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

3.Bekanntmachungen

B)Primarschulgemeinde

Affoltern am Albis

1.Jahresrechnung 2016

2.HRM2 - Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

3.SH Butzen – Gesamtsanierung Schulanlage – Projektierungs- kredit

4.Bekanntmachungen

C)Politische Gemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung und Sonderrechnung 2016

2.Genehmigung Schliessung der Krippe und Aufhebung des jährlich wiederkehrenden Brutto-kredits von Fr. 250000.--

3.Genehmigung Siedlungsentwässerungsverordnung

4.Bekanntmachungen

Die Protokolle liegen für die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei ab Montag, 3. Juli 2017, zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

Von dieser Publikation an gerechnet:

•Innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)

•Innert 30 Tagen Beschwerde wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit (§ 151 Gemeindegesetz)

Nach Vorlage des Protokolls:

•Innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Gemeindegesetz)

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Affoltern am Albis, 23. Juni 2017

Der Gemeinderat