Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Parkieren verboten

Auf dem Haldenrain bei Haus Nr. 11 und auf dem Ferenbacherrain, am Ende der Strasse, ist das Parkieren von Fahrzeugen jeweils auf den Wendeplätzen verboten.

Verbot für Motorwagen

und Motorräder

Auf dem Haldenrain ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern oberhalb der Zufahrt zu Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 8 verboten. Davon ausgenommen ist der landwirtschaftliche Verkehr ab der Ottenbacherstrasse bis zum Flurweg.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Affoltern am Albis, 30. Juni 2017

Gemeinderat Affoltern am Albis