Korrektur Ref. Kirchgemeinde

1.Jahresrechnung 2016;

Genehmigung

2.Abtretungsvertrag zur Übernahme des Pfarrhauses Knonau; Genehmigung

3.Aufnahme von Verhandlungen

mit Bezirksgemeinden bezüglich Zusammenschluss; Genehmigung

4.Zusammenschlussverhandlungen im Hinblick auf eine Kirch- gemeinde im Bezirk; abgelehnt

Rechtsmittelbelehrung

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

Stimmrechtsrekurs

Innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz, § 147 Gesetz über die politischen Rechte).

Gemeindebeschwerde

Innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Begehren um Berichtigung der Protokolle sind in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, einzureichen (§ 54 Abs. 3, Gemeindegesetz).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beschlüsse und die Protokolle liegen ab Freitag, 30. Juni 2017, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können unter www.knonau.ch abgerufen werden.

Knonau, 30. Juni 2017

Im Auftrag der Vorsteherschaft

Reformierte Kirchenpflege