Beschlüsse der GV 26.06.2017

An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A.Politische Gemeinde

•Genehmigung

der Jahresrechnung 2016

B.Primarschulgemeinde

•Genehmigung

der Jahresrechnung 2016

Protokollauflage und Rechtsmittel

Die Protokolle liegen ab 4. Juli 2017 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form eines Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die von den Versammlungen gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse, gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Maschwanden, 28. Juni 2017

Im Auftrag der Vorsteherschaften

Gemeinderat Maschwanden

Primarschulgemeinde Maschwanden