vorübergehende Verkehrsanordnung

Mit Beschluss vom 22. Mai 2017 hat die Sicherheitskommission Ottenbach die vorübergehende Verkehrsanordnung respektive ein Einbahnregime zum Reitstall Weid für den Sternritt der Zunft zum Kämbel am 16. September 2017 genehmigt. Das Einbahnregime wird für diesen Tag auf den Strassen Isenbergstrasse, der Zufahrt zum Reitstall Weid und zum Hof Bruggenmoos (diverse Gemeinde- und Flurstrassen) angeordnet.

Die bezeichneten Strassen im Einbahnregime gelten zugleich als Rettungszufahrt.

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Affoltern, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Ottenbach, 7. Juli 2017

Sicherheitskommission Ottenbach