Erlass Reglement Videoüberwachung

Die Gemeindeversammlung hat am 7. Juni 2017 die Polizeiverordnung (PVO, KRS 60.10) erlassen. Auf Grundlage der neuen Polizeiverordnung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. Juli 2017 das Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturenden (RViU, KRS 60.11) erlassen. Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stallikon, 18. Juli 2017

Gemeinderat