Erweiterung Tempo-30-Zone

Auf Antrag des Gemeinderates Mettmenstetten hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

–Strasse Im Grindel

–Brüggenstrasse, Abschnitt

Im Grindel bis Höhe Autobahn

–Rüteliweg

–Maschwanderstrasse, Stichstrasse

Liegenschaften Nrn. 6 bis 16

–Maschwanderstrasse, Stichstrasse

Liegenschaften Nrn. 24 bis 28

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge wird auf 30 km/h festgesetzt. Die Strassen werden in die bestehende Tempo-30-Zone «A», Erspach – Untere Bahnhofstrasse, integriert.

Die Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss Massnahmenplan umgesetzt werden. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden.

Die Rekursschrift an das Baurekursgericht oder die Sicherheitsdirektion muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Unterlagen liegen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsichtnahme auf.

Mettmenstetten, 21. Juli 2017

Gemeinderat Mettmenstetten