Baugebührenverordnung

Mit Beschluss vom 7. Juni 2017 erliess die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 9 Ziff. 2 lit. g. der Gemeindeordnung, die Verordnung über die Baugebühren (Baugebührenverordnung, BauGebVO) neu.

Der Gemeinderat erliess mit Beschluss vom 27. Juni 2017 kompetenzgemäss den Anhang zur Baugebührenverordnung mit den Tarifpositionen und Ausführungsbestimmungen. Gleichzeitig setzte der Gemeinderat die Verordnung per 1. Oktober 2017 in Kraft.

Die Baugebührenverordnung und deren Anhang liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Hausen am Albis,

18. August 2017