Senkung Höchstgeschwindigkeit

Auf der Dorfstrasse von der Ortstafel bis zur Kantonsgrenze bei der Reuss wird die Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf einer Länge von ca. 410 Metern, auf 70 km/h gesenkt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 25. September 2017

Tiefbauamt Obfelden