Denkmalschutz

Der Gemeinderat hat am 26. September 2017 beschlossen:

Das Gebäude auf Kat. Nr. 1560, Assek. Nr. 266, Schleetal 1, Stallikon, Inventar Nr. 17, wird aus dem Inventar entlassen.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

6. Oktober 2017

Gemeinderat Stallikon