Beschlüsse der Gmde.Versammlung vom 5.10.17

An der Gemeindeversammlung vom 5. Oktober 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Politische Gemeinde Ottenbach

1.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 140000.– für die Projektierung eines Neubaus des Werkhofes an der Stüdlerstrasse

2.Zustimmung zum Kauf einer Parzellenfläche von rund 1600 m beim Grundstück Kat.-Nr. 1572 der Ramseier Immo AG mit einem Kaufpreis von Fr. 425.–/m

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden.

Im Übrigen kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 10. Oktober 2017, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Affoltern einzureichen.

Ottenbach, 10. Oktober 2017

Gemeinderat Ottenbach